Im Falle eines Schadens an Ihrem Fahrzeug sind Sie bei uns genau richtig, denn als Geschädigte/r nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das uneingeschränkte Recht einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.
Die entstehenden Kosten für die Gutachtenerstellung trägt die Versicherung des Unfallgegners, mit der wir auf Wunsch im Rahmen einer Abtretung abrechnen, so dass Sie bei uns nicht in Vorkasse treten müssen.
Wir, als freies Sachverständigenbüro, vertreten Ihre Interessen, versicherungs- und werkstattunabhängig.
Mithilfe von qualifizierten und neutralen Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen werden Sachverhalte klar aufgeklärt, welche der Beweissicherung dienen und zudem Grundlage der Schadensregulierung darstellen. Ab einer Schadenssumme von ca. 750,- €, der “sogenannte Klein- oder Bagatellschadengrenze”, sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten. Die Schadensbegutachtung erfolgt entweder bei Ihnen vor Ort, oder am Standort des Fahrzeuges durch uns. Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, sowie den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung. Soweit erforderlich, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer.
Neutrale Kostenvoranschläge dienen der Grundlage, ob und in welcher Höhe Sie einen Schaden haben und im Weiteren, ob ein Gutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint. Bei Unfallschäden unter ca. 750,- € Schadenshöhe spricht man von einem sogenannten “Klein- oder Bagatellschaden”, hier wäre ein Kostenvoranschlag sinnvoll. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung bei einer Haftung von 100% übernommen. Bei der Klärung der Frage, ob es sich tatsächlich um einen Kleinschaden oder doch um einen weitaus höheren Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort.
Sie haben Ihr Fahrzeug in Eigenregie instandgesetzt und benötigen einen Reparatur-Nachweis? In diesem Fall besichtigen wir Ihr Fahrzeug im reparierten Zustand und bestätigen, abhängig von der Qualität der Reparaturausführung, die Instandsetzung des Fahrzeuges. Durch diese Bestätigung unsererseits können Sie z.B. die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung vollziehen.
Dieser Service ist für unsere Kunden selbstverständlich kostenlos!
Beim Verkauf oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges führen die unterschiedlichsten Auffassungen der Beteiligten oft zu Differenzen. Doch die Frage, wie hoch der angemessene Wert des Fahrzeugs tatsächlich ist, kann selten geklärt werden. Wir können Ihnen dabei helfen, durch unsere neutrale und objektive Bewertung den wahren Wert Ihres Fahrzeugs zu ermitteln. Je nach Aufgabenstellung wird der Händlereinkaufswert, Verkaufswert, Wiederbeschaffungswert, oder Zeitwert ermittelt.